AGB

Geschäftsbedingungen

1. Die Musikalische Ausbildung der Musikschüler wird von einem ausgebildeten Musik- bzw. Instrumentalfachlehrer durchgeführt. Das individuelle Ziel des Schülers ist von entscheidender Bedeutung. Es ist daher wichtig, dass der Schüler täglich zu Hause übt, um eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche musikalische Ausbildung zu erhalten.

Im Musikinstitut besteht die Möglichkeit, von der Musik über alle instrumentalen Hauptfächer Unterricht zu erhalten. Alle Fächer sind mit der entsprechenden musiktheoretischen Ausbildung gekoppelt.

2. An dem Musikinstitut Dessau werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterrichtet.

3. Grundsätzlich muss der Benutzer zu Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Im Rahmen ihrer Möglichkeit kann das Musikinstitut Dessau gegen Entrichtung einer Leihgebühr (€10,00 /Monat) Instrumente zur Verfügung stellen.

4. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. Gegebenenfalls wird bei Nichtzahlung der Unterricht sofort abgebrochen.

5. Sollte durch Verschulden unserer Einrichtung der Unterricht nicht stattfinden, also auch kein Vertretungslehrer gefunden werden, wird der Unterricht nachgeholt. Der Nachholunterricht wird durch Musiklehrer individuell festgelegt.

6. Sollte der Unterricht durch Verschulden des Schülers/der Schülerin nicht stattfinden, wird dieser NICHT nachgeholt.

7. Die Absage des Unterrichts soll spätestens bis um 11Uhr des laufenden Tages angekündigt werden, ansonsten entfällt der Anspruch auf Nachholstunde.

8. Ausgefallene Stunden müssen bis Ende des laufenden Schuljahres nachgeholt werden, einschließlich Sommerferien. Ab neuem Schuljahr besteht kein Anspruch auf Nachholstunden aus dem vorangegangenen Schuljahr.

9. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für das Musikinstitut. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt oder sonstige zwingende Gründe besteht kein Anspruch auf Nachholen der Stunden und Erstattung der Gebühren. Die Gebühr wird auch während der Schulferien bezahlt.

10. Aufnahme von Teilnehmer kann jederzeit erfolgen.

11. Der Ausbildungsvertrag wird über einen Zeitraum von 6 Monaten abgeschlossen. Die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses muss in jedem Fall schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen und ist nur zum Ende des Kalendermonats zulässig. Die Rechtzeitigkeit bestimmt der Eingang der Kündigung.

Das Musikinstitut verpflichtet sich zur:

  • organisatorischen Absicherung des Musikunterrichtes;
  • fachlich – methodischen Ausbildung der Schüler am Instrument mit den entsprechenden musiktheoretischen Grundlagen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich:

  • eine regelmäßige Teilnahme zu garantieren;
  • bei der materiell technischen Voraussetzung zur Ausbildung seine Unterstützung zu gewähren, dies betrifft das Instrument mit Zubehör;
  • die Hausordnung für das Musikinstitut anzuerkennen.